Familienrecht
Für das Scheidungsverfahren selbst ist die Beauftragung eines Anwaltes unumgänglich. Aber auch für die Regelung der Fragen um Kinder und Geld brauchen Sie zuverlässige Informationen – und gegebenenfalls wirksame Hilfe. Gleiches gilt natürlich für Lebenspartnerschaften. Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Fragen: - Ehescheidung - Unterhaltsrecht - Trennungsunterhalt - Nachehelicher Unterhalt - Kindesunterhalt - Güterrecht - Vermögensauseinandersetzung - Zugewinnausgleich - Rentenausgleich - Versorgungsausgleich - Sorgerecht - Umgangsrecht - Hausrat u. Ehewohnung - Haushaltsaufteilung - Gewaltschutz - Recht der nichtehelichen - Lebensgemeinschaft - Adoptionsrecht